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Förderbereiche und Aufgaben

Der Stiftungszweck beauftragt die Stiftung zur Mittelverwendung zunächst in den Förderbereichen, wie sie im Artikel 1 § 6 des Thüringer Familienfördergesetzes benannt sind:

"- Familienbildungsangebote,
  - Familienerholung und Familienferienstätten,
  - Familienverbände,
  - Familienzentren und
  - Investitionen von Familieneinrichtungen und Einrichtungen der Familienhilfe."

Darüber hinaus fördert die Stiftung FamilienSinn Projekte (siehe ), die geeignet sind, Familien zu unterstützen und sie in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken.

 

NEU! NEU! NEU! Seit 2012 fördert die Stiftung FamilienSinn konzeptionell verknüpfte Maßnahmen der Familienbildung und -erholung für Familien mit Unterstützungsbedarf. Mehr über das neue Pilotprojekt  (siehe)


Weiterer Auftrag an die Stiftung ist es, die Elternakademie (siehe ) zu unterhalten. Die Elternakademie trägt unmittelbar durch ihre Einbindung in Strukturen der Familien- und Elternbildung und mittelbar durch ihre Analyse- und Empfehlungstätigkeit zur Erfüllung der Stiftungszwecke der Stiftung FamilienSinn bei.

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