Die Stiftung FamilienSinn fördert als öffentlich-rechtliche Stiftung des Freistaats Thüringen (Artikel 5 des Thüringer Familienfördergesetzes) Thüringer Familien durch vielfältige Maßnahmen der Familienbildung und -hilfe. Sie ermöglicht es auch, private Zustiftungen und Spenden für die Familienhilfe zu gewinnen.
Hier finden Sie die Informationen zum Interessenbekundungsverfahren "Audit Familiengerechte Kommune"
Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit
Medieninformation TMSFG Audit Familiengerechte Kommune
ACHTUNG !!!
Die Bewerbungsfrist zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist bis auf Weiteres verlängert.
§ 2 Artikel 5 des Thüringer Familienfördergesetzes bestimmt den Zweck der Stiftung FamilienSinn:
„Zweck der Stiftung ist es, Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern, die der Familienbildung, der Unterstützung von Ehe und Familien in sozialer, politischer und kultureller Hinsicht, der Familienhilfe, ...sowie der Steigerung der Wirksamkeit bestehender familienunterstützender Maßnahmen dienen.“
06.06.13:
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