zum Inhalt
 

Stiftung FamilienSinn

FuesseFür Familien im Freistaat Thüringen

Die Stiftung FamilienSinn fördert als öffentlich-rechtliche Stiftung des Freistaats Thüringen (Artikel 5 des Thüringer Familienfördergesetzes) Thüringer Familien durch vielfältige Maßnahmen der Familienbildung und -hilfe. Sie ermöglicht es auch, private Zustiftungen und Spenden für die Familienhilfe zu gewinnen.

 

Stiftungszweck

§ 2 Artikel 5 des Thüringer Familienfördergesetzes bestimmt den Zweck der Stiftung FamilienSinn:

„Zweck der Stiftung ist es, Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern, die der Familienbildung, der Unterstützung von Ehe und Familien in sozialer, politischer und kultureller Hinsicht, der Familienhilfe, ...sowie der Steigerung der Wirksamkeit bestehender familienunterstützender Maßnahmen dienen.“


valides XHTML|Valides CSS © Stiftung FamilienSinn  |  © Webdesign, Programmierung, CMS: lilac-media
nach oben|Seite drucken