Die Stiftung FamilienSinn fördert als öffentlich-rechtliche Stiftung des Freistaats Thüringen (Artikel 5 des Thüringer Familienfördergesetzes) Thüringer Familien durch vielfältige Maßnahmen der Familienbildung und -hilfe. Sie verfügt über ein gesetzliches Stiftungskapital von 34 Mio. €, dessen Erträge ab 2009 auf Dauer und unabhängig von der künftigen Entwicklung des Landeshaushaltes für diese Aufgabe bereitstehen. Eine derart nachhaltige Sicherung der Familienförderung ist deutschlandweit einzigartig. Sie ermöglicht zugleich, private Zustiftungen und Spenden für die Familienhilfe zu gewinnen.
§ 2 Artikel 5 des Thüringer Familienfördergesetzes bestimmt den Zweck der Stiftung FamilienSinn:
„Zweck der Stiftung ist es, Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern, die der Familienbildung, der Unterstützung von Ehe und Familien in sozialer, politischer und kultureller Hinsicht, der Familienhilfe, ...sowie der Steigerung der Wirksamkeit bestehender familienunterstützender Maßnahmen dienen.“